> Füllen Sie das Online-Formular bei den Suchmaschinen aus oder der Kunde selber?

Nun, das überlassen wir ganz dem Kunden. Manche fühlen sich wohler, wenn sie dies selber online ausfüllen können. Das hat meist den Hintergrund, dass die Suchmaschinen auch z.B. eine Kopie der I.D oder ähnliches verlangen. Diese Kopie würden wir dann auch benötigen.

Wenn Sie den Löschantrag selber ausfüllen möchten, unterstützen wir einfach mit inhaltlichen Informationen um ein optimales Resultat zu erzielen. Wenn Sie möchten, das wir den Online-Löschantrag bei den Suchmaschinen für Sie ausfüllen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht, die uns zu dierser Handlung ermächtigt. Nachteile für Sie entstehen dadurch nicht. Im Antrag steht dann lediglich unser Firmenname und die bearbeitende Person. Sollten Sie einen schriftlichen Löschantrag an die Suchmaschinen stellen, so formulieren wir diesen für Sie vor und Sie unterschreiben und versenden den dann an die Suchmaschinen.

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