> Wie entscheiden Google & Bing ob ein Antrag erfolgreich ist oder nicht?

Das Recht auf Vergessen werden entsprang gemäß einem am 13. Mai 2014 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-131/12). Bestimmte Personen dürfen seither bei den Betreibern von Suchmaschinen beantragen, dass bestimmte Suchergebnisse aus den Suchergebnislisten zu ihrem Namen entfernt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Datenschutzrechte der betreffenden Person schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Verfügbarkeit der betreffenden Suchergebnisse. Das ist natürlich sehr wässerig und lässt viel Spielraum offen. Im Wesentlichen bedeutet das aber dass z.B. Personen die in der Öffentlichkeit stehen wie Promis und Politiker von diesem Recht nur selten Gebrauch machen können.

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